Elterngeld-Rechner und Optimierer 2026
Vergleicht Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus über verschiedene Aufteilungen zwischen Eltern, inklusive Geschwisterbonus und Einkommensgrenze.

Trage Brutto und Steuerklasse beider Eltern ein und wähle eine Aufteilung, oder lade oben ein Beispiel. Der Rechner schätzt das pauschalisierte Netto nach BEEG, ermittelt Basiselterngeld und ElterngeldPlus und summiert die Auszahlung über alle Monate inklusive Partnerschaftsbonus und Geschwisterbonus.
Elterngeld-Rechner und Optimierer
Vergleiche Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus für verschiedene Aufteilungen zwischen den Eltern.
Beispiel laden
Mutter / Elternteil 1
Durchschnittliches Brutto der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz.
Pauschalisiertes Netto
Ersatzrate 65,0 %
1.981 €
Basiselterngeld pro Monat
ElterngeldPlus: 644 € pro Monat
1.287 €
Vater / Elternteil 2
Pauschalisiertes Netto
Ersatzrate 65,0 %
2.541 €
Basiselterngeld pro Monat
ElterngeldPlus: 826 € pro Monat
1.652 €
Optionen
Aufteilung wählen
Mutter
Vater
2 bis 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, in denen beide gleichzeitig 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten. 0 oder 1 wird nicht anerkannt.
Budget
14 von 14 Basismonats-Äquivalenten verbraucht (1 Plus-Monat = 0,5 Basismonat).
Partnerschaftsbonus
Nicht aktiviert.
Ergebnis der gewählten Aufteilung
Summe Mutter
15.449 €
über 12 Bezugsmonate
Summe Vater
3.303 €
über 2 Bezugsmonate
Gesamtes Elterngeld
18.752 €
über die gesamte Familie
So setzt sich die Summe zusammen
Mutter: 12 × Basiselterngeld
12 × 1.287 €
15.449 €
Mutter: 0 × ElterngeldPlus
keine Plus-Monate
0 €
Vater: 2 × Basiselterngeld
2 × 1.652 €
3.303 €
Vater: 0 × ElterngeldPlus
keine Plus-Monate
0 €
= Gesamtes Elterngeld
18.752 €
Wie funktioniert die Berechnung?
Maßgeblich ist das pauschalisierte Netto aus den 12 Monaten vor dem Mutterschutz (Selbständige: letztes Kalenderjahr). Vom Brutto werden 21 % Sozialversicherung pauschal, der Werbungskosten-Pauschbetrag (1.230 €/Jahr) und eine pauschale Lohnsteuer nach Steuerklasse abgezogen. Diese Pauschalierung steht im BEEG, sie weicht von deinem tatsächlichen Netto auf der Gehaltsabrechnung ab.
Auf das pauschalisierte Netto kommt die Ersatzrate: 67 % bei einem Netto zwischen 1.000 € und 1.200 €. Über 1.200 € sinkt die Rate für je 2 € Mehrverdienst um 0,1 Prozentpunkte, bis 65 % bei 1.240 € erreicht sind. Unter 1.000 € steigt die Rate spiegelbildlich für je 2 € weniger um 0,1 Prozentpunkte, bis maximal 100 %. Basiselterngeld ist auf 300 € bis 1.800 € pro Monat begrenzt, ElterngeldPlus auf 150 € bis 900 €.
Basiselterngeld wird für maximal 12 Monate gezahlt. Wenn beide Elternteile jeweils mindestens 2 Monate beziehen, kommen 2 Partnermonate dazu, sodass insgesamt 14 Monate möglich sind. Alleinerziehende haben Anspruch auf alle 14 Monate alleine.
ElterngeldPlus halbiert den Monatsbetrag und verdoppelt die Bezugsdauer. Aus einem Basismonat können zwei Plus-Monate werden. Plus ist vor allem interessant, wenn ein Elternteil parallel in Teilzeit arbeitet, da der Hinzuverdienst voll auf das Basiselterngeld angerechnet würde und das den Anspruch oft auf den Mindestbetrag drückt.
Partnerschaftsbonus: 2 bis 4 zusätzliche Plus-Monate je Elternteil, wenn beide gleichzeitig 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten. Genau ein Bonusmonat wird nicht anerkannt, deshalb mindestens 2.
Einkommensgrenze: Seit dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen des Vorjahres bei Paaren oder Alleinerziehenden über 175.000 € liegt. Maßgeblich ist der Steuerbescheid.
Vereinfachte Modellrechnung nach BEEG für Geburten ab 2026. Die pauschale Lohnsteuer wird über den Einkommensteuertarif 2026 (§ 32a EStG) approximiert. Steuerklasse V nutzt eine Näherung ohne Kenntnis des Partnereinkommens. Mutterschaftsgeld, Mehrlingszuschlag, Frühchen-Regelung, Wechsel der Steuerklasse vor Geburt und Hinzuverdienst während des Bezugs sind nicht abgebildet. Keine Rechtsberatung. Alle Berechnungen laufen lokal in deinem Browser.
Pauschalisiertes Netto, nicht das Netto auf der Gehaltsabrechnung
Die Elterngeldstelle rechnet nicht mit deinem tatsächlichen Netto, sondern mit einem pauschalisierten Netto aus den 12 Monaten vor Mutterschutz: Brutto minus 21 % Sozialversicherung pauschal, minus Werbungskosten-Pauschbetrag (1.230 €/Jahr), minus pauschale Lohnsteuer nach Steuerklasse. Das Ergebnis weicht oft um 50 bis 150 € vom echten Netto ab, ist aber die maßgebliche Bemessungsgröße.
Ersatzrate zwischen 65 % und 100 %
Auf das pauschalisierte Netto wird die Ersatzrate angewendet: 67 % im Korridor 1.000 € bis 1.200 €. Über 1.200 € sinkt die Rate für je 2 € Mehrverdienst um 0,1 Prozentpunkte, bis 65 % bei 1.240 €. Unter 1.000 € steigt die Rate spiegelbildlich, bis maximal 100 %. Basiselterngeld liegt zwischen 300 € und 1.800 € pro Monat, ElterngeldPlus zwischen 150 € und 900 €.
Basis, Plus oder Bonus, welche Aufteilung lohnt sich?
- Klassisch 12 + 2: Ein Elternteil nimmt 12 Basismonate, der andere 2. Das ergibt die maximale Monatszahlung über die kürzeste Zeit. Sinnvoll, wenn das Familieneinkommen während der Elternzeit komplett wegfällt.
- Längerer Bezug mit ElterngeldPlus: Jeder Basismonat lässt sich in zwei Plus-Monate umwandeln. Der Monatsbetrag halbiert sich, die Bezugsdauer verdoppelt sich. Plus lohnt sich vor allem, wenn ein Elternteil parallel in Teilzeit arbeitet, da Hinzuverdienst bei Basis voll angerechnet würde.
- Partnerschaftsbonus: 2 bis 4 zusätzliche Plus-Monate je Elternteil, wenn beide gleichzeitig 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten. Genau ein Bonusmonat wird nicht anerkannt.
Die Summen unterscheiden sich oft weniger als gedacht: ein Plus-Monat ist die Hälfte eines Basismonats, also entspricht ein Basismonat zwei Plus-Monaten. Der echte Hebel liegt darin, ob du parallel arbeitest und wie ihr die Erwerbsausfälle verteilt.
Einkommensgrenze 175.000 €
Seit dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen des Vorjahres bei Paaren oder Alleinerziehenden über 175.000 € liegt. Maßgeblich ist der Steuerbescheid, nicht das Brutto. Wer knapp darüber liegt, kann durch Sonderausgaben oder Werbungskosten oft unter die Grenze rutschen.
Verwandte Tools
- Sinking-Funds-Rechner für die monatliche Rücklage auf die geplante Elternzeit.
- Notgroschen-Rechner für den Puffer, der den Einkommensbruch in den ersten Wochen abfedert.
- Pendlerpauschale-Rechner für die Steuererstattung in den Monaten, in denen ein Elternteil wieder arbeitet.
- Gehalts-Inflations-Rechner für die Frage, ob die Rückkehr in den Beruf gehaltlich Sinn ergibt.
Quellen
Werte geprüft im Mai 2026:
- Familienportal des Bundes (BMFSFJ): Elterngeld zu Höhe, Bezugsdauer, Geschwisterbonus und Einkommensgrenze.
- Familienportal: Was ist der Partnerschaftsbonus? zu den 24 bis 32 Wochenstunden.
- BEEG, Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz als Rechtsgrundlage (u. a. § 2 Höhe, § 4 bis § 4b Bezug und Partnerschaftsbonus, § 1 Einkommensgrenze).
- § 32a EStG, Einkommensteuertarif für die pauschale Lohnsteuer im Tarif 2026 (Grundfreibetrag 12.348 €).
Hinweis: Vereinfachte Modellrechnung nach BEEG für Geburten ab 2026. Die pauschale Lohnsteuer wird über den Einkommensteuertarif 2026 (§ 32a EStG) approximiert. Steuerklasse V nutzt eine Näherung ohne Kenntnis des Partnereinkommens. Mutterschaftsgeld, Mehrlingszuschlag, Frühchen-Regelung, Wechsel der Steuerklasse vor Geburt und Hinzuverdienst während des Bezugs sind nicht abgebildet. Keine Rechtsberatung. Alle Berechnungen laufen lokal in deinem Browser.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Elterngeld 2026?
Basiselterngeld ersetzt 65 bis 100 Prozent des pauschalisierten Nettos vor der Geburt, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro pro Monat. Den Höchstbetrag erreicht man ab etwa 2.770 Euro pauschalisiertem Netto. ElterngeldPlus halbiert den Betrag (150 bis 900 Euro) und verdoppelt die Bezugsdauer.
Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?
Basiselterngeld gibt es für maximal 12 Monate, plus 2 Partnermonate, wenn beide Eltern mindestens 2 Monate nehmen. Aus jedem Basismonat lassen sich zwei ElterngeldPlus-Monate machen: halber Monatsbetrag, doppelte Dauer. Plus lohnt sich vor allem, wenn ein Elternteil parallel in Teilzeit arbeitet, da Hinzuverdienst beim Basiselterngeld voll angerechnet würde.
Wie funktioniert der Partnerschaftsbonus?
2 bis 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate je Elternteil, wenn beide gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten. Genau ein Bonusmonat wird nicht anerkannt, deshalb mindestens 2 aufeinanderfolgende Monate.
Ab welchem Einkommen entfällt das Elterngeld?
Seit dem 1. April 2025 besteht kein Anspruch mehr, wenn das zu versteuernde Einkommen des Vorjahres bei Paaren und Alleinerziehenden über 175.000 Euro liegt. Maßgeblich ist der Steuerbescheid, nicht das Bruttogehalt.