Brutto-Netto-Rechner 2026

Berechne dein Nettogehalt 2026 aus dem Brutto: Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und Sozialabgaben nach Steuerklasse, Bundesland und Kindern, pro Monat und Jahr.

Trage dein Bruttogehalt ein, wähle Steuerklasse, Bundesland und Kinder. Der Rechner zeigt dein Nettogehalt 2026 pro Monat und Jahr und schlüsselt jede einzelne Abgabe auf.

Steuer-Tool

Brutto-Netto-Rechner 2026

Trage dein Bruttogehalt ein und sieh, was nach Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und Sozialabgaben 2026 netto übrig bleibt, pro Monat und pro Jahr.

Dein Gehalt

€ / Monat

Ledig, geschieden oder verwitwet ohne Kinder im Haushalt.

Abgaben-Details

Bestimmt den Kirchensteuersatz (9,0 %).

Ø 2,9 % im Jahr 2026. Den genauen Satz deiner Kasse findest du auf der Beitragsübersicht.

Netto 2026 (Steuerklasse I)

Netto pro Monat

2.335,67 €

aus 3.500 € brutto

Netto pro Jahr

28.028 €

aus 42.000 € brutto

Abgabenquote

33,3 %

1.164 € Abzüge pro Monat

So setzt sich dein Netto zusammen (pro Monat)

Bruttogehalt

3.500,00 €

Steuern

− Lohnsteuer

− 403,08 €

− Solidaritätszuschlag

unter der Freigrenze, kein Soli

0,00 €

Sozialversicherung (Arbeitnehmer-Anteil)

− Rentenversicherung (9,3 %)

− 325,50 €

− Arbeitslosenversicherung (1,3 %)

− 45,50 €

− Krankenversicherung (8,8 %)

− 306,25 €

− Pflegeversicherung (2,4 %)

− 84,00 €

= Netto pro Monat

2.335,67 €

Wie rechnet der Brutto-Netto-Rechner 2026?

Vom Bruttogehalt gehen zwei Blöcke ab: Steuern (Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer) und Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung). Übrig bleibt das Netto.

Sozialversicherung 2026: Renten- und Arbeitslosenversicherung bemessen sich bis 8.450 € pro Monat (101.400 € im Jahr), Kranken- und Pflegeversicherung bis 5.812,50 € pro Monat (69.750 € im Jahr). Der Arbeitnehmer trägt die Hälfte von 18,6 % RV, 2,6 % AV, 14,6 % KV plus den halben Zusatzbeitrag. Die Pflege- versicherung liegt bei 3,6 %, Kinderlose ab 23 zahlen 0,6 % Zuschlag, ab dem zweiten Kind sinkt der Beitrag um 0,25 Prozentpunkte je Kind. In Sachsen trägt der Arbeitnehmer einen höheren Pflegeanteil.

Lohnsteuer: Vom Jahresbrutto werden die Vorsorgepauschale (die abzugsfähigen Sozialbeiträge), der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € und der Sonderausgaben-Pauschbetrag abgezogen. Auf das Ergebnis wird der Einkommensteuertarif 2026 nach § 32a EStG angewendet (Grundfreibetrag 12.348 €, danach 14 % steigend bis 42 %, Reichensteuer 45 % ab 277.826 €). Steuerklasse III nutzt das Ehegattensplitting, Klasse II den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

Soli und Kirchensteuer: Der Solidaritätszuschlag (5,5 %) fällt erst ab einer Jahreslohnsteuer von 20.350 € an (Klasse III: 40.700 €) und steigt in einer Milderungszone langsam an. Die Kirchensteuer beträgt 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %. Für beide zählen Kinderfreibeträge die Bemessungsgrundlage mindernd mit (9.756 € je Kind), anders als bei der Lohnsteuer, wo stattdessen das Kindergeld ausgezahlt wird.

Den so geschätzten Grenz- und Durchschnittssteuersatz brauchst du für viele weitere Entscheidungen, etwa bei der Pendlerpauschale oder beim freiwilligen Kauf von Rentenpunkten.

Vereinfachte Modellrechnung für das Steuerjahr 2026 (Lohnsteuer, kein Lohnsteuerjahresausgleich). Tatsächliche Werte können je nach Krankenkasse, individuellen Freibeträgen, geldwerten Vorteilen und Sonderzahlungen abweichen. Die Steuerklassen V und VI sind eine Näherung. Keine Steuerberatung. Alle Berechnungen laufen lokal in deinem Browser.


Vom Brutto zum Netto

Vom Bruttogehalt gehen zwei Blöcke ab. Die Steuern umfassen Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und, wenn du Kirchenmitglied bist, die Kirchensteuer. Die Sozialversicherung teilst du dir mit dem Arbeitgeber: Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Der Rechner zeigt nur deinen Arbeitnehmer-Anteil, den gleichen Betrag legt der Arbeitgeber zusätzlich obendrauf.

Sozialabgaben 2026

Renten- und Arbeitslosenversicherung werden bis 8.450 € im Monat (101.400 € im Jahr) berechnet, Kranken- und Pflegeversicherung bis 5.812,50 € im Monat (69.750 € im Jahr). Der Arbeitnehmer trägt die Hälfte von 18,6 % Rente, 2,6 % Arbeitslosenversicherung und 14,6 % Krankenversicherung plus den halben Zusatzbeitrag (2026 im Schnitt 2,9 %). Die Pflegeversicherung liegt bei 3,6 %. Kinderlose ab 23 zahlen 0,6 % Zuschlag, ab dem zweiten Kind sinkt der Beitrag um 0,25 Prozentpunkte je Kind. In Sachsen trägt der Arbeitnehmer einen höheren Pflegeanteil.

Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer

Die Lohnsteuer ergibt sich aus dem Einkommensteuertarif 2026 (§ 32a EStG, Grundfreibetrag 12.348 €), angewendet auf das Brutto nach Abzug der Vorsorgepauschale und der Pauschbeträge. Steuerklasse III rechnet mit dem Ehegattensplitting, Klasse II mit dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Der Solidaritätszuschlag fällt erst ab 20.350 € Jahreslohnsteuer an (Klasse III: 40.700 €), die Kirchensteuer beträgt 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %.

Den hier sichtbaren Steueranteil brauchst du auch für andere Entscheidungen, etwa um die Pendlerpauschale mit deinem Grenzsteuersatz zu bewerten oder zu prüfen, ob deine Gehaltserhöhung die Inflation schlägt.


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Hinweis: Vereinfachte Modellrechnung für das Steuerjahr 2026 (laufende Lohnsteuer, kein Jahresausgleich). Krankenkassen-Zusatzbeitrag, individuelle Freibeträge, geldwerte Vorteile und Sonderzahlungen können das tatsächliche Netto verschieben. Die Steuerklassen V und VI sind eine Näherung. Keine Steuerberatung. Alle Berechnungen laufen lokal in deinem Browser.

Häufige Fragen

Welche Abgaben gehen 2026 vom Brutto ab?

Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer) und der Arbeitnehmer-Anteil der Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung). Was danach übrig bleibt, ist dein Netto.

Wie genau ist der Brutto-Netto-Rechner?

Für die Steuerklassen I bis IV bildet er den Lohnsteuertarif 2026 nach § 32a EStG mit Vorsorgepauschale exakt ab. Die Steuerklassen V und VI sind eine Näherung. Krankenkassen-Zusatzbeitrag, individuelle Freibeträge und Einmalzahlungen können das tatsächliche Netto verschieben.

Warum senken Kinder kaum meine Lohnsteuer?

Statt des Kinderfreibetrags wird das Kindergeld ausgezahlt, deshalb wirkt sich der Freibetrag in der Lohnsteuer nicht aus. Er mindert nur die Bemessungsgrundlage für Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Zusätzlich sinkt ab dem zweiten Kind der Pflegeversicherungsbeitrag.

Was ist der Krankenkassen-Zusatzbeitrag?

Ein kassenindividueller Aufschlag auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent. 2026 liegt er im Schnitt bei 2,9 Prozent und wird je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Den genauen Satz deiner Kasse kannst du im Rechner eintragen.

Tags

#Brutto-Netto#Nettogehalt#Lohnsteuer#Gehalt#Steuerklasse#Sozialabgaben#Rechner#Tools#Finanzen