Rentenpunkte-Aufstockung: Was kostet ein Entgeltpunkt freiwillig?
Berechne, was ein Entgeltpunkt bei freiwilligen Beiträgen zur Rentenversicherung kostet, wie viel Mehrrente er bringt und wann sich der Einkauf amortisiert.

Trage Beitragssatz, Bezugsgröße und aktuellen Rentenwert ein (oder nutze die Vorgaben), wähle dann gewünschte Entgeltpunkte oder ein verfügbares Budget. Der Rechner zeigt Kosten pro Punkt, die resultierende monatliche Mehrrente und die Amortisationszeit ab Renteneintritt.
Rentenpunkte-Aufstockung
Was kostet ein Entgeltpunkt bei freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, wie viel mehr Rente bringt er, und wann hat sich der Einkauf amortisiert?
Eckwerte der Rentenversicherung
Aktuell 18,6 %, paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen, bei freiwilligen Beiträgen allein zu zahlen.
Durchschnittsentgelt aller Versicherten im vorvergangenen Jahr, jährlich neu festgesetzt. Prüfe den aktuellen Wert bei der Deutschen Rentenversicherung.
Monatlicher Rentenbetrag je Entgeltpunkt, wird jährlich zum 1. Juli angepasst.
Was möchtest du einkaufen?
Kostet zusammen 16.405 € bei aktuellen Eckwerten.
Für die Hochrechnung des Gesamtertrags nach dem Renteneintritt, etwa nach statistischer Lebenserwartung.
Ergebnis
Kosten pro Entgeltpunkt
8.203 €
18,6 % × 44.100 €
Monatliche Mehrrente
81,58 €
2,0 Punkte × 40,79 €
Amortisationszeit
16,8 Jahre
ab Rentenbeginn, bis die Mehrrente die Kosten ausgleicht
Rendite bei 20 Jahren Bezug
1,7 %
effektiver Jahreszins, falls du so lange Rente beziehst
So setzt sich die Berechnung zusammen
Beitragssatz 18,6 % × Bezugsgröße 44.100 €
Kosten für einen vollen Entgeltpunkt
8.203 €
2,0 Entgeltpunkte × 8.203 €
Gesamtkosten des Einkaufs
16.405 €
2,0 Punkte × Rentenwert 40,79 €
Zusätzliche monatliche Brutto-Rente
81,58 €
= Gesamtkosten des Einkaufs
16.405 €
÷ 81,58 € Mehrrente pro Monat
= Amortisationszeit ab Rentenbeginn
201,1 Monate
Mehrrente über 20 Jahre Rentenbezug
979 € pro Jahr × 20 Jahre
19.579 €
= Ertrag nach Abzug der Einkaufskosten
3.174 €
Wie wird der Preis eines Entgeltpunkts berechnet?
Ein Entgeltpunkt entsteht, wenn ein Versicherter in einem Jahr genau das Durchschnittsentgelt aller Versicherten verdient. Dieses Durchschnittsentgelt heißt Bezugsgröße und wird jährlich neu festgesetzt. Der freiwillige Beitrag für einen vollen Punkt entspricht damit dem aktuellen Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung (derzeit 18,6 %) angewendet auf die Bezugsgröße. Anders als bei Arbeitnehmern, deren Beitrag sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen, trägt bei freiwilligen Beiträgen die einzahlende Person die volle Summe allein.
Wie viel ein Punkt an Rente bringt, bestimmt der aktuelle Rentenwert: der monatliche Rentenbetrag, der einem Entgeltpunkt entspricht. Er wird jedes Jahr zum 1. Juli an die Lohnentwicklung angepasst und steigt damit in der Regel kontinuierlich. Multipliziert man die Anzahl gekaufter Punkte mit dem Rentenwert, ergibt sich die monatliche Brutto-Mehrrente.
Die Amortisationszeit zeigt, nach wie vielen Monaten oder Jahren ab Rentenbeginn sich der Einkauf allein über die höhere Rente ausgezahlt hat. Sie ist eine reine Kennzahl der eingezahlten gegen die ausgezahlte Summe und blendet Verzinsung, Inflation, Steuern auf die Rente sowie die Krankenversicherung der Rentner aus.
Die Rendite rechnet die Einmalzahlung und die jährliche Mehrrente über die gewählte Bezugsdauer in einen effektiven Jahreszins um (internen Zinsfuß). Damit lässt sich der Einkauf direkt mit Alternativen wie einem ETF-Sparplan vergleichen, allerdings nur für das gewählte Lebensalter: Stirbt man früher, fällt die Rendite entsprechend niedriger aus oder wird negativ, wird man älter, steigt sie weiter. Auch hier sind Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner sowie die Inflation nicht eingerechnet.
Freiwillige Beiträge sind vor allem für drei Gruppen relevant: Selbstständige und Auswanderer, die eine Lücke bei der für die Regelaltersrente nötigen Mindestversicherungszeit von fünf Jahren (Wartezeit) schließen wollen, und Frührentner, die durch einen vorgezogenen Rentenbeginn dauerhafte Abschläge hinnehmen und diese durch Sonderzahlungen ganz oder teilweise ausgleichen können (Rentensprung gemäß § 187a SGB VI). In allen Fällen lohnt sich vorab eine individuelle Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung, da Fristen und Zulässigkeit je nach Lebenslage stark variieren.
Vereinfachte Modellrechnung mit editierbaren Eckwerten. Bezugsgröße und aktueller Rentenwert ändern sich jährlich, prüfe vor einer Entscheidung die aktuellen Werte bei der Deutschen Rentenversicherung. Steuern auf die Rente, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner sowie eine Verzinsung der Beiträge sind nicht abgebildet. Keine Rentenberatung. Alle Berechnungen laufen lokal in deinem Browser.
Was kostet ein Entgeltpunkt?
Ein Entgeltpunkt entsteht, wenn jemand in einem Jahr genau das Durchschnittsentgelt aller Versicherten verdient, die sogenannte Bezugsgröße. Der freiwillige Beitrag für einen vollen Punkt entspricht dem aktuellen Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung (derzeit 18,6 %) auf diese Bezugsgröße. Wer freiwillig einzahlt, trägt anders als Arbeitnehmer den vollen Beitrag allein, ohne Arbeitgeberanteil.
Beide Werte, Bezugsgröße und Beitragssatz, ändern sich. Im Rechner lassen sie sich anpassen, falls die aktuell hinterlegten Werte nicht mehr stimmen.
Wie viel Mehrrente bringt ein Punkt?
Maßgeblich ist der aktuelle Rentenwert: der monatliche Rentenbetrag, den ein Entgeltpunkt auszahlt. Er wird jedes Jahr zum 1. Juli an die Lohnentwicklung angepasst, in der Regel steigt er. Multipliziert mit der Anzahl der gekauften Punkte ergibt sich die zusätzliche monatliche Brutto-Rente.
Für wen ist das relevant?
Zwei Gruppen fragen sich das regelmäßig:
- Selbstständige und Auswanderer, die der gesetzlichen Mindestversicherungszeit von fünf Jahren (Wartezeit) für die Regelaltersrente noch näherkommen wollen.
- Frührentner, die für einen vorgezogenen Rentenbeginn dauerhafte Abschläge in Kauf nehmen und diese durch Sonderzahlungen ganz oder teilweise ausgleichen möchten (Rentensprung nach § 187a SGB VI).
In beiden Fällen lohnt sich vor einer Entscheidung eine individuelle Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung, da Fristen, Höchstgrenzen und Zulässigkeit stark von der persönlichen Situation abhängen.
Verwandte Tools
- Renten-Lücke-Rechner für die Hochrechnung deiner gesamten gesetzlichen Rente und die Lücke zum gewünschten Lebensstandard.
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Hinweis: Vereinfachte Modellrechnung mit editierbaren Eckwerten (Stand 2026). Bezugsgröße und aktueller Rentenwert ändern sich jährlich, prüfe vor einer Entscheidung die aktuellen Werte bei der Deutschen Rentenversicherung. Steuern auf die Rente, Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner sowie eine Verzinsung der Beiträge sind nicht abgebildet. Keine Rentenberatung. Alle Berechnungen laufen lokal in deinem Browser.
Häufige Fragen
Wie berechnet sich der Preis für einen Entgeltpunkt?
Der Preis entspricht dem aktuellen Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung (derzeit 18,6 %) angewendet auf die Bezugsgröße, das jährlich neu festgesetzte Durchschnittsentgelt aller Versicherten. Bei freiwilligen Beiträgen trägt die einzahlende Person die volle Summe allein, anders als Arbeitnehmer, die sich den Beitrag mit dem Arbeitgeber teilen.
Wie viel Mehrrente bringt ein zusätzlicher Entgeltpunkt?
Ein Entgeltpunkt erhöht die monatliche Rente um den aktuellen Rentenwert, der jedes Jahr zum 1. Juli an die Lohnentwicklung angepasst wird. Mehrere Punkte multiplizieren sich entsprechend.
Was bedeutet Amortisationszeit bei der Rentenpunkte-Aufstockung?
Sie zeigt, nach wie vielen Jahren ab Rentenbeginn die zusätzliche monatliche Rente die Einkaufskosten wieder eingespielt hat. Es ist eine reine Kennzahl aus eingezahlter und ausgezahlter Summe, ohne Verzinsung, Steuern oder Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner.
Für wen lohnt sich der freiwillige Einkauf von Rentenpunkten?
Vor allem für Selbstständige und Auswanderer, die die fünfjährige Mindestversicherungszeit (Wartezeit) für die Regelaltersrente noch erreichen wollen, sowie für Frührentner, die durch einen vorgezogenen Rentenbeginn dauerhafte Abschläge ausgleichen möchten (§ 187a SGB VI).