Rentenabschlag-Rechner: Was kostet der vorgezogene Rentenbezug?
Berechne den Abschlag pro Monat vorzeitigen Rentenbezugs, seit die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren durch das Rentenreform-Paket vom 2.7.2026 wegfällt. Mit Vergleich alte Regel und Reform.

Trage Geburtsjahr, Beitragsjahre und dein gewünschtes Renteneintrittsalter ein. Der Rechner zeigt den Abschlag pro Monat vorzeitigen Bezugs nach der Reform und vergleicht ihn mit der bisherigen abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren, die durch das Rentenreform-Paket vom 2.7.2026 wegfällt.
Rentenabschlag-Rechner
Was kostet der vorgezogene Rentenbezug, seit die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren wegfällt? Vergleich von alter Regel und Reform.
Deine Eckdaten
Regelaltersgrenze: 67 Jahre
45+ Jahre: bisher Anspruch auf die abschlagsfreie Rente
Gewünschter Renteneintritt
Rentenhöhe ohne Abschlag, also zur Regelaltersgrenze. Basis für die Euro-Rechnung.
Das kostet dich die Reform
7,2 %-Punkte mehr Abschlag, rund 130 € pro Monat.
Ein Eintritt in diesem Alter war nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei. Nach der Reform kostet er 7,2 % Abschlag, dauerhaft. Über 20 Jahre summiert sich das auf rund 31.104 €.
Regelaltersgrenze
67 Jahre
abschlagsfrei ab hier
Abschlag nach Reform
7,2 %
24 Monate × 0,3 %
Bisher (45-Jahre-Regel)
0,0 %
war abschlagsfrei
Mehr-Abschlag durch Reform
+ 7,2 %-Punkte
≈ 130 €/Monat weniger
Abschlag nach Eintrittsalter: alte Regel vs. Reform
Der Abstand zwischen den Linien ist der zusätzliche Abschlag durch den Wegfall der 45-Jahre-Regel.
Monatliche Brutto-Rente im Vergleich
Der Abschlag ist dauerhaft, er gilt lebenslang und wird nicht zur Regelaltersgrenze zurückgenommen.
Was der Abschlag über die Jahre ausmacht
Weniger pro Monat
130 €
7,2 % von 1.800 €
Summe über 20 Jahre
31.104 €
Abschlag wirkt lebenslang
Alternative: länger arbeiten
2 Jahre
bis zur abschlagsfreien Regelaltersgrenze
Annahmen für die Rechnung
Für die Hochrechnung des lebenslangen Verlusts. Statistisch rund 20 Jahre.
Letzter geschützter Jahrgang. Das Gesetz legt diesen Wert noch fest, hier anpassbar.
Wie wird gerechnet?
1. Regelaltersgrenze: Aus dem Geburtsjahr nach § 235 SGB VI. Für Jahrgänge ab 1964 sind es 67 Jahre, für 1958 bis 1963 gestaffelt zwischen 66 und 66 Jahren 10 Monaten. Hier: 67 Jahre.
2. Alte Regel (bis zur Reform): Mit 45 Beitragsjahren war die Rente ab der besonderen Altersgrenze (§ 236b SGB VI) abschlagsfrei, für deinen Jahrgang ab 65 Jahre. Wer früher ging (ab 63, mit 35 Jahren), zahlte 0,3 % Abschlag pro Monat vor der Regelaltersgrenze.
3. Nach der Reform: Die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren entfällt. Ein vorgezogener Bezug ist weiter ab 63 möglich (35 Beitragsjahre vorausgesetzt), aber immer mit 0,3 % Abschlag pro Monat vor der Regelaltersgrenze. Bei deinem Eintritt: 7,2 %.
4. Kosten der Reform: Differenz aus neuem und altem Abschlag. Für dich + 7,2 %-Punkte. Auf eine volle Rente von 1.800 € sind das 130 € pro Monat, über 20 Jahre rund 31.104 €.
Vereinfachungen: Der Rechner nutzt die volle Brutto-Rente als Basis und rechnet nur den Abschlag. Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner, Steuern, Rentenanpassungen und Hinzuverdienst sind nicht abgebildet. Für die Nettowirkung ergänzt der Renten-Lücke-Rechner die Abgaben. Das genaue Stichjahr des Vertrauensschutzes und die Übergangsregeln legt erst das Gesetz fest.
Modellrechnung zur angekündigten Rentenreform (Beschluss 2.7.2026), Rechtsstand SGB VI 2026. Übergangsdetails noch nicht final. Keine Renten- oder Rechtsberatung.
So nutzt du den Rechner:
- Wähle ein Profil oder stelle Geburtsjahr, Beitragsjahre und Wunschalter selbst ein.
- Trage deine volle Brutto-Rente (ohne Abschlag, zur Regelaltersgrenze) ein, damit der Rechner den Verlust in Euro zeigt.
- Vergleiche alte Regel und Reform in der Grafik. Der Abstand zwischen den Linien ist der zusätzliche Abschlag durch den Wegfall der 45-Jahre-Regel.
Was die Rentenreform vom 2. Juli 2026 ändert
Der Koalitionsausschuss hat am 2. Juli 2026 beschlossen, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission umzusetzen. Ein zentraler Punkt: Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Beitragsjahren, im Volksmund „Rente mit 63", läuft aus.
Bisher galt: Wer 45 Jahre eingezahlt hatte, konnte ab einer besonderen Altersgrenze (für Jahrgänge ab 1964 mit 65) ohne Abschlag in Rente. Nach der Reform gibt es diesen abschlagsfreien Weg nicht mehr. Ein vorgezogener Renteneintritt bleibt möglich, aber nur noch mit dem üblichen Abschlag.
So wird der Abschlag berechnet
Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent pro Monat, den die Rente vor der Regelaltersgrenze beginnt (§ 77 SGB VI). Er ist dauerhaft und wird nicht zur Regelaltersgrenze zurückgenommen.
- Regelaltersgrenze: 67 Jahre für Jahrgänge ab 1964, gestaffelt zwischen 66 und 67 für die Jahrgänge 1958 bis 1963.
- Frühester Beginn: mit mindestens 35 Beitragsjahren ab 63, dann greift der Abschlag bis zur Regelaltersgrenze. Mit unter 35 Jahren gibt es nur die Regelaltersrente.
- Beispiel: Regelaltersgrenze 67, Eintritt mit 63 sind 48 Monate × 0,3 % = 14,4 Prozent Abschlag.
Wen die Reform wirklich trifft
Der Wegfall der 45-Jahre-Regel kostet vor allem die, die genau darauf gebaut haben:
- Mit 45 Beitragsjahren war der frühe Ausstieg bisher abschlagsfrei. Wer mit 45 Jahren zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze von 67 gehen wollte, also mit 65, zahlt nach der Reform 24 × 0,3 = 7,2 Prozent Abschlag. Der Effekt trifft nur die Jahrgänge ohne Vertrauensschutz.
- Mit 35 bis 44 Jahren ändert sich nichts: Dieser Personenkreis zahlte schon vorher 0,3 Prozent pro Monat, weil die abschlagsfreie Rente die vollen 45 Jahre verlangte.
- Vertrauensschutz: Ältere Jahrgänge behalten die alte Regel. Das genaue Stichjahr steht noch nicht fest, im Rechner ist es einstellbar.
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Quellen
Werte und Reformstand geprüft im Juli 2026:
- SGB VI § 77 zum Zugangsfaktor und zum Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat.
- SGB VI § 235 zur Regelaltersgrenze und § 236b zur Rente für besonders langjährig Versicherte.
- Bundesregierung: FAQ zum Bericht der Alterssicherungskommission zum Reformbeschluss vom 2. Juli 2026.
Hinweis: Modellrechnung zur angekündigten Rentenreform (Beschluss 2.7.2026), Rechtsstand SGB VI 2026. Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch, Stichjahr des Vertrauensschutzes und Übergangsregeln sind nicht final. Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner sowie Steuern sind nicht abgebildet. Keine Renten- oder Rechtsberatung. Deine Eingaben bleiben lokal in deinem Browser.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Rentenabschlag pro Monat?
0,3 Prozent für jeden Monat, den du die Rente vor deiner Regelaltersgrenze beginnst. Wer vier Jahre früher geht, verliert dauerhaft 14,4 Prozent, und zwar lebenslang, der Abschlag wird später nicht zurückgenommen.
Was ändert die Rentenreform vom 2. Juli 2026?
Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Beitragsjahren (die frühere „Rente mit 63") läuft aus. Wer trotz 45 Jahren vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, zahlt künftig wie alle anderen 0,3 Prozent Abschlag pro Monat.
Welche Jahrgänge fallen unter den Vertrauensschutz?
Ältere Jahrgänge behalten die abschlagsfreie Rente, das genaue Stichjahr legt erst das Gesetz fest. Nach dem derzeit diskutierten Stand dürften Jahrgänge etwa bis Mitte der 1960er geschützt sein, jüngere trifft die Reform. Im Rechner kannst du das Stichjahr selbst einstellen.
Was kostet mich der Wegfall der 45-Jahre-Regel konkret?
Wer mit 45 Jahren bisher zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze von 67 abschlagsfrei gehen konnte, zahlt nach der Reform 24 × 0,3 = 7,2 Prozent Abschlag. Bei 1.800 Euro Rente sind das rund 130 Euro pro Monat, lebenslang.