Mietkaution-Zinsen-Rechner (§ 551 BGB)
Berechne die Zinsen, die dir auf deine Mietkaution zustehen. Der Rechner zeigt den Endbetrag bei Auszug und die Verzinsung Jahr für Jahr nach § 551 BGB.

Mietkaution-Zinsen-Rechner
Deine Kaution muss der Vermieter getrennt anlegen und verzinsen, die Zinsen gehören dir. Gib Kautionshöhe, Mietdauer und Zinssatz ein und sieh, wie viel du bei Auszug zusätzlich zurückbekommst.
Mietkaution-Zinsen-Rechner
Deine Kaution muss der Vermieter getrennt und verzinslich anlegen. Die Zinsen stehen dir zu. Der Rechner zeigt, wie viel du bei Auszug zusätzlich zur Kaution zurückbekommst.
Deine Angaben
Höchstens 3 Nettokaltmieten (1.500 €).
Grundmiete ohne Neben- und Heizkosten. Nur für die Obergrenze.
Üblicher Zins für Spareinlagen mit 3 Monaten Kündigungsfrist.
Bei Auszug
Eingezahlte Kaution
1.500 €
Zinsen (dir zustehend)
61 €
nach 4 J.
Rückzahlung gesamt
1.561 €
Die Zinsen erhöhen die Kaution und werden zusammen mit ihr fällig, wenn keine Ansprüche des Vermieters offen sind.
Aufschlüsselung pro Jahr
| Zeitraum | Startbetrag | Zins | Endbetrag |
|---|---|---|---|
| Jahr 1 | 1.500,00 € | 15,00 € | 1.515,00 € |
| Jahr 2 | 1.515,00 € | 15,15 € | 1.530,15 € |
| Jahr 3 | 1.530,15 € | 15,30 € | 1.545,45 € |
| Jahr 4 | 1.545,45 € | 15,45 € | 1.560,91 € |
| Summe | 1.500,00 € | 60,91 € | 1.560,91 € |
Annahme: jährliche Zinsgutschrift mit Zinseszins. Die Zinsen bleiben auf dem Kautionskonto und werden mitverzinst (§ 551 Abs. 3 Satz 3 BGB).
Kaution und aufgelaufene Zinsen
Der Link enthält nur deine Eingaben, keine weiteren Daten.
Vereinfachtes Modell mit jährlicher Zinsgutschrift. Der tatsächlich geschuldete Zins richtet sich nach dem marktüblichen Satz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist und kann sich über die Mietzeit ändern. Keine Rechtsberatung.
So nutzt du den Rechner:
- Trage deine Kautionshöhe und die Nettokaltmiete ein. Der Rechner warnt, wenn die Kaution über der gesetzlichen Grenze von drei Nettokaltmieten liegt.
- Gib die Mietdauer in Jahren und Monaten an.
- Setze den Anlagezinssatz. Er richtet sich nach dem üblichen Satz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist.
Was § 551 BGB regelt
Bei einer Barkaution gilt: Der Vermieter darf höchstens drei Nettokaltmieten verlangen (Grundmiete ohne Neben- und Heizkosten) und du darfst in drei Monatsraten zahlen. Er muss das Geld getrennt von seinem eigenen Vermögen und verzinslich anlegen, üblicherweise auf einem separaten Kautionskonto. Der maßgebliche Zins ist der für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist übliche Satz, der über die Jahre schwankt.
Die Erträge stehen dir zu und erhöhen die Sicherheit. Sie bleiben also auf dem Konto und werden mitverzinst, sodass ein kleiner Zinseszinseffekt entsteht. Der Rechner nimmt jährliche Zinsgutschrift an.
Rückzahlung bei Auszug
Nach dem Auszug bekommst du Kaution plus Zinsen zurück, sobald feststeht, dass keine Ansprüche des Vermieters mehr offen sind. Er darf eine angemessene Frist abwarten, um etwa Schäden oder eine noch ausstehende Nebenkostenabrechnung zu prüfen, in der Regel einige Monate. Hat er die Kaution nie ordentlich angelegt, schuldet er dir trotzdem die Zinsen, die bei korrekter Anlage angefallen wären. Genau diesen Betrag zeigt der Rechner als „Zinsen (dir zustehend)".
Für Studenten- und Jugendwohnheime gilt die Verzinsungspflicht nach § 551 Abs. 3 Satz 8 BGB nicht.
Verwandte Tools
- Mieterhöhungs-Rechner prüft, ob eine Mieterhöhung Kappungsgrenze und Fristen einhält.
- Notgroschen-Rechner hilft, die für Kaution und Umzug nötige Reserve einzuplanen.
- Zinseszins-Rechner für die allgemeine Verzinsung von Guthaben über mehrere Jahre.
Hinweis: Vereinfachtes Modell mit jährlicher Zinsgutschrift, keine Rechtsberatung. Deine Eingaben bleiben zu 100 % lokal in deinem Browser.
Häufige Fragen
Muss der Vermieter die Kaution verzinsen?
Ja. Nach § 551 Abs. 3 BGB muss der Vermieter die Barkaution getrennt von seinem eigenen Vermögen zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist anlegen. Die Zinsen stehen dir als Mieter zu und erhöhen die Kaution.
Wie hoch darf die Mietkaution sein?
Höchstens drei Nettokaltmieten, also die Grundmiete ohne Neben- und Heizkosten mal drei (§ 551 Abs. 1 BGB). Du darfst die Kaution zudem in drei gleichen Monatsraten zahlen.
Bekomme ich die Zinsen bei Auszug ausgezahlt?
Ja. Bei Auszug bekommst du die Kaution plus die aufgelaufenen Zinsen zurück, sobald feststeht, dass der Vermieter keine offenen Ansprüche mehr hat (etwa aus Schäden oder der Nebenkostenabrechnung).
Was, wenn der Vermieter die Kaution gar nicht angelegt hat?
Auch dann schuldet er dir die Zinsen, die bei ordnungsgemäßer Anlage angefallen wären. Der Rechner zeigt dir diesen Betrag, den du bei Auszug zusätzlich zur Kaution verlangen kannst.