Steuerreform-Rechner 2027/2028

Berechne, wie viel Netto dir die am 1. Juli 2026 beschlossene Einkommensteuerreform bringt: höherer Grundfreibetrag, abgeflachter Tarif, mehr Kindergeld, neue Reichensteuer.

Vor wenigen Tagen hat der Koalitionsausschuss eine Einkommensteuerreform beschlossen. Trage dein Bruttogehalt, Steuerklasse und Kinder ein und sieh, wie viel mehr (oder weniger) Netto dir die Reform in beiden Stufen bringt: in der ersten Stufe ab 2027 und in der vollen Stufe ab 2028, jeweils im Vergleich zu heute.

Steuer-Tool

Steuerreform-Rechner 2027/2028

Vergleicht dein Netto nach heutigem Recht (Tarif 2026) mit beiden Reformstufen: der ersten Stufe ab 2027 und der vollen Reform ab 2028, aus dem Koalitionsbeschluss vom 1. Juli 2026.

Dein Gehalt

€ / Monat

Ledig, geschieden oder verwitwet ohne Kinder im Haushalt.

Kinder und Kirchensteuer

8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %.

Sozialabgaben rechnet das Tool in beiden Szenarien mit den Werten 2026 (Ø-Zusatzbeitrag 2,9 %), damit der Vergleich nur die Steueränderung zeigt. Das volle Netto mit allen Optionen liefert der Brutto-Netto-Rechner.

Dein Plus durch die Reform in beiden Stufen (Steuerklasse I)

Ab 2027 (erste Stufe)

+7,33 €

+88,00 € pro Jahr

Steuer-Entlastung+7,33 €
Kindergeld-Plus+0,00 €

Steuer je Monat, Kindergeld erst mit Kindern

Ab 2028 (volle Reform)

+14,58 €

+175,00 € pro Jahr

Steuer-Entlastung+14,58 €
Kindergeld-Plus+0,00 €

Steuer je Monat, Kindergeld erst mit Kindern

Heute, 2027 und 2028 im Vergleich (pro Monat)

Heute (2026)Ab 2027Ab 2028Diff. 2028
Lohnsteuer403,08 €395,75 €388,50 €−14,58 €
Solidaritätszuschlag0,00 €0,00 €0,00 €+0,00 €
Netto2.335,67 €2.343,00 €2.350,25 €+14,58 €
Welche Reform-Eckwerte stecken im Rechner?
  • Grundfreibetrag: 12.348 € (2026) → 12.900 € (Zielwert 2028).
  • Zweite Progressionszone abgeflacht: Der Spitzensteuersatz von 42 % beginnt erst ab 70.600 € statt ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen.
  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 € → 1.430 €.
  • Kindergeld: 259 € → 272 € pro Monat und Kind (Zielwert 2028).
  • Reichensteuer: neu 45 % ab 250.000 € und 47 % ab 280.000 € zu versteuerndem Einkommen (heute 45 % ab 277.826 €).

Die Reform startet am 1. Januar 2027 mit einer ersten Stufe und wirkt ab 2028 voll. Die amtlichen Zwischenwerte für 2027 hat die Koalition noch nicht beziffert, deshalb modelliert das Tool die erste Stufe als Mitte zwischen heutigem Recht (2026) und voller Stufe (2028): Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.330 €, Kindergeld 266 € und die Steuer je zu versteuerndem Einkommen als Durchschnitt aus Tarif 2026 und Reformtarif 2028. Die amtliche Tarifformel liegt noch nicht vor; der Reformtarif ist aus den beschlossenen Eckwerten modelliert. Die beschlossene Anhebung des Kinderfreibetrags ist ebenfalls noch nicht beziffert und daher nicht enthalten.

Modellrechnung auf Basis des Koalitionsbeschlusses vom 1. Juli 2026. Das Gesetzgebungsverfahren steht noch aus, alle Werte können sich ändern. Sozialabgaben mit Rechengrößen 2026, ohne Sachsen-Sonderregel bei der Pflegeversicherung. Keine Steuerberatung. Alle Berechnungen laufen lokal in deinem Browser.


Das steckt in der Reform

Am 1. Juli 2026 haben sich CDU, CSU und SPD auf ein Entlastungspaket von rund 10 Milliarden Euro pro Jahr geeinigt. Die wichtigsten Punkte:

  • Grundfreibetrag: steigt in zwei Stufen von 12.348 € (2026) auf 12.900 € (2028).
  • Flacherer Tarif: Die zweite Progressionszone zwischen 17.800 € und 70.600 € wird abgeflacht, der Spitzensteuersatz von 42 % beginnt erst ab 70.600 € statt ab 69.879 €.
  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag: steigt um 200 € auf 1.430 €.
  • Kindergeld: steigt in zwei Stufen von 259 € auf 272 € pro Monat und Kind, der Kinderfreibetrag wird ebenfalls angehoben.
  • Reichensteuer: Zur Gegenfinanzierung gilt künftig 45 % ab 250.000 € (heute ab 277.826 €) und neu 47 % ab 280.000 € zu versteuerndem Einkommen.

Die Reform startet zum 1. Januar 2027 und wirkt ab 2028 voll. Laut Finanzministerium wird eine Familie mit zwei Kindern und 60.000 € zu versteuerndem Einkommen ab 2028 um über 600 € pro Jahr entlastet.

So rechnet das Tool

Der Rechner vergleicht dein Netto nach heutigem Recht (Tarif 2026 nach § 32a EStG) mit beiden Reformstufen. Da die amtliche Tarifformel erst im Gesetzgebungsverfahren festgelegt wird, modelliert das Tool den Reformtarif 2028 aus den beschlossenen Eckwerten. Die erste Stufe 2027 ist noch nicht beziffert, deshalb rechnet das Tool sie als Mitte zwischen heutigem Recht und voller Reform (Durchschnitt beider Tarife, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.330 €, Kindergeld 266 €). Die Sozialabgaben bleiben in allen Szenarien gleich (Rechengrößen 2026), sodass die Differenz allein die Steueränderung zeigt. Beachte: Ein Teil der Entlastung entspricht dem Ausgleich der kalten Progression, der in den Jahren 2027 und 2028 ohnehin fällig gewesen wäre. Dein vollständiges Netto nach heutigem Recht, inklusive Bundesland und Krankenkassen-Zusatzbeitrag, liefert der Brutto-Netto-Rechner.


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Hinweis: Modellrechnung auf Basis des Koalitionsbeschlusses vom 1. Juli 2026. Das Gesetzgebungsverfahren steht noch aus, alle Werte (auch die 2027er-Zwischenstufe und der Kinderfreibetrag) können sich noch ändern. Keine Steuerberatung. Alle Berechnungen laufen lokal in deinem Browser.

Häufige Fragen

Was hat der Koalitionsausschuss am 1. Juli 2026 beschlossen?

Eine Einkommensteuerreform mit rund 10 Milliarden Euro Entlastung pro Jahr: Der Grundfreibetrag steigt in zwei Stufen auf 12.900 €, die zweite Progressionszone wird abgeflacht, der Spitzensteuersatz beginnt erst ab 70.600 €, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt auf 1.430 € und das Kindergeld auf 272 €. Zur Gegenfinanzierung gilt die Reichensteuer künftig mit 45 % ab 250.000 € und 47 % ab 280.000 €.

Ab wann gilt die Steuerreform?

Die Reform soll am 1. Januar 2027 mit einer ersten Stufe starten und ab 2028 voll wirken. Das Tool zeigt beide Stufen. Die amtlichen Zwischenwerte für 2027 stehen noch nicht fest, deshalb modelliert das Tool die erste Stufe als Mitte zwischen heutigem Recht und voller Reform 2028.

Wie genau ist die Berechnung?

Es ist eine Modellrechnung: Die amtliche Tarifformel gibt es erst nach dem Gesetzgebungsverfahren. Der Rechner bildet den Reformtarif aus den beschlossenen Eckwerten nach und trifft damit die offiziellen Beispielrechnungen des Finanzministeriums gut, alle Werte können sich im Verfahren aber noch ändern.

Wer zahlt durch die Reform mehr?

Sehr hohe Einkommen: Die Reichensteuer von 45 % greift künftig schon ab 250.000 € zu versteuerndem Einkommen statt ab 277.826 €, ab 280.000 € steigt der Satz auf 47 %.

Tags

#Steuerreform#Einkommensteuer#Netto#Grundfreibetrag#Kindergeld#Reichensteuer#Rechner#Tools#Finanzen