Vorabpauschale-Rechner 2026
Berechne, wie viel Vorabpauschale dein ETF im Steuerjahr abwirft und welche Abgeltungsteuer im Januar tatsächlich von deinem Verrechnungskonto abgebucht wird.

Trag Fondsvermögen am Jahresanfang, Basiszins, Wertentwicklung und Fondsart ein. Der Rechner ermittelt nach § 18 InvStG die Vorabpauschale und die Abgeltungsteuer, die deine Depotbank Anfang nächsten Jahres einzieht.
Vorabpauschale-Rechner
Berechne, wie viel Vorabpauschale dein Fonds für das laufende Jahr versteuert und welche Abgeltungsteuer im Januar tatsächlich von deinem Verrechnungskonto abgebucht wird.
Fonds und Wertentwicklung
Endwert 53.500,00 € (Wertzuwachs 3.500,00 €)
Bei thesaurierenden ETFs 0 €. Ausschüttungen wurden bereits direkt versteuert und reduzieren die Vorabpauschale.
Steuer-Parameter
≥ 51 % Aktienanteil (z. B. MSCI World, FTSE All-World)
Vom BMF jährlich festgelegt. Historisch: 2023: 2,55 %, 2024: 2,29 %, 2025: 2,53 %, 2026: 2,29 %.
Verbleibend: 1.000,00 € von 1.000 €.
Ergebnis für das Steuerjahr
Vorabpauschale
801,50 €
vor Teilfreistellung
Steuerpflichtiger Betrag
0,00 €
nach 30 % Teilfreistellung und Freibetrag
Tatsächliche Steuerlast
0,00 €
effektiv 26,38 %
So setzt sich die Berechnung zusammen
Basisertrag (Fondsvermögen × Basiszins × 70 %)
50.000,00 € × 2,29 % × 0,7
801,50 €
− Ausschüttungen im Jahr
− 0,00 €
= Vorabpauschale (vor Wertzuwachs-Begrenzung)
801,50 €
Begrenzung: Wertzuwachs des Fonds
greift nicht
3.500,00 €
= Vorabpauschale
801,50 €
× (1 − 30 % Teilfreistellung)
561,05 €
− Sparerpauschbetrag (Rest)
− 561,05 €
= Steuerpflichtig
0,00 €
× 26,38 % (Abgeltungsteuer + Soli)
0,00 €
Wann und wie wird die Vorabpauschale abgebucht?
Die Vorabpauschale gilt steuerlich als am ersten Werktag des Folgejahres zugeflossen. Für das Jahr 2026 bucht deine Depotbank die Steuer also Anfang 2027 automatisch von deinem Verrechnungskonto ab. Sorge bis dahin für ausreichend Deckung.
Berechnungsformel nach § 18 InvStG: Basisertrag = Fondsvermögen am Jahresanfang × Basiszins × 70 %. Davon werden Ausschüttungen abgezogen, das Ergebnis ist die Vorabpauschale, gedeckelt auf den positiven Wertzuwachs des Fonds.
Teilfreistellung: Aktienfonds 30 %, Mischfonds 15 %, Immobilienfonds 60 % (DE) bzw. 80 % (Ausland), sonstige Fonds 0 %. Der steuerpflichtige Anteil wird mit der Abgeltungsteuer (25 %) plus Solidaritätszuschlag (5,5 %) und ggf. Kirchensteuer belegt, ergibt rund 26,375 % bzw. mit Kirchensteuer rund 27,99 % bzw. 27,82 %.
Beim Verkauf der Anteile wird die bereits versteuerte Vorabpauschale auf den späteren Veräußerungsgewinn angerechnet. Es gibt also keine Doppelbesteuerung, nur eine zeitliche Vorverlagerung der Steuer.
Vereinfachte Modellrechnung. Die tatsächliche Vorabpauschale berechnet deine Depotbank anhand der offiziellen Rücknahmepreise. Keine Steuerberatung. Alle Berechnungen laufen lokal in deinem Browser.
Was ist die Vorabpauschale?
Bis 2018 wurden bei thesaurierenden Auslandsfonds die Erträge erst beim Verkauf besteuert. Mit der Investmentsteuerreform 2018 wurde die Vorabpauschale eingeführt: Eine pauschale Mindestbesteuerung, die jährlich auf den Wertzuwachs eines Fonds anfällt, auch wenn keine Ausschüttung stattfindet.
In Niedrigzinsjahren (2021 und 2022 mit negativem Basiszins) entfiel die Vorabpauschale. Seit 2023 ist sie wieder spürbar, weil der vom Bundesfinanzministerium festgelegte Basiszins deutlich gestiegen ist.
Die Formel im Detail
Der Rechner setzt § 18 InvStG eins zu eins um:
- Basisertrag = Fondsvermögen am 1. Januar × Basiszins × 70 %
- Vorabpauschale (vorläufig) = Basisertrag − Ausschüttungen im Jahr
- Begrenzung auf den positiven Wertzuwachs des Fonds. In Verlustjahren ist die Vorabpauschale immer 0.
- Teilfreistellung abziehen: 30 % bei Aktienfonds (≥ 51 % Aktien), 15 % bei Mischfonds, 60 % bzw. 80 % bei Immobilienfonds, 0 % bei sonstigen Fonds.
- Steuer = steuerpflichtiger Betrag × 26,375 % (Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag), ggf. plus Kirchensteuer.
Der noch nicht ausgeschöpfte Sparerpauschbetrag (1.000 € einzeln, 2.000 € zusammen veranlagt) reduziert den steuerpflichtigen Betrag direkt.
Wann wird abgebucht?
Die Vorabpauschale für ein Steuerjahr gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen. Wer Anfang Januar nicht genug Geld auf dem Verrechnungskonto hat, riskiert eine Rücklastschrift. Der Rechner ist deshalb vor allem im Dezember nützlich, um abzuschätzen, wie viel Liquidität fürs neue Jahr bereitliegen muss.
Wird die Steuer doppelt fällig?
Nein. Die bereits versteuerte Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf der Fondsanteile auf den Veräußerungsgewinn angerechnet. Es handelt sich um eine zeitliche Vorverlagerung der Steuer, nicht um eine zusätzliche Belastung.
Hinweis: Vereinfachte Modellrechnung nach § 18 InvStG. Die tatsächliche Vorabpauschale berechnet deine Depotbank anhand der offiziellen Rücknahmepreise. Der Rechner ersetzt keine Steuerberatung. Alle Berechnungen laufen lokal in deinem Browser.
Häufige Fragen
Was ist die Vorabpauschale?
Eine pauschale Mindestbesteuerung auf den Wertzuwachs eines Fonds, die jährlich anfällt, auch ohne Ausschüttung. Eingeführt mit der Investmentsteuerreform 2018, damit thesaurierende Auslandsfonds nicht erst beim Verkauf besteuert werden.
Wann wird die Steuer abgebucht?
Am ersten Werktag des Folgejahres gilt die Vorabpauschale als zugeflossen, die Depotbank zieht die Abgeltungsteuer dann vom Verrechnungskonto ein. Wer Anfang Januar zu wenig Liquidität hat, riskiert eine Rücklastschrift.
Wird die Steuer beim Verkauf nochmal fällig?
Nein. Die bereits versteuerte Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf der Fondsanteile auf den Veräußerungsgewinn angerechnet. Es ist eine zeitliche Vorverlagerung der Steuer, keine zusätzliche Belastung.
Wann entfällt die Vorabpauschale?
In Verlustjahren ist sie immer 0, weil sie auf den positiven Wertzuwachs begrenzt ist. Auch bei einem negativen Basiszins entfällt sie. 2021 und 2022 war das der Fall, seit 2023 ist sie wieder spürbar.