Vorabpauschale-Rechner

Berechne, wie viel Vorabpauschale dein ETF im Steuerjahr abwirft und welche Abgeltungsteuer im Januar tatsächlich von deinem Verrechnungskonto abgebucht wird.

Vorabpauschale-Rechner

Trag Fondsvermögen am Jahresanfang, Basiszins, Wertentwicklung und Fondsart ein. Der Rechner ermittelt nach § 18 InvStG die Vorabpauschale und die Abgeltungsteuer, die deine Depotbank Anfang nächsten Jahres einzieht.


Was ist die Vorabpauschale?

Bis 2018 wurden bei thesaurierenden Auslandsfonds die Erträge erst beim Verkauf besteuert. Mit der Investmentsteuerreform 2018 wurde die Vorabpauschale eingeführt: Eine pauschale Mindestbesteuerung, die jährlich auf den Wertzuwachs eines Fonds anfällt, auch wenn keine Ausschüttung stattfindet.

In Niedrigzinsjahren (2021 und 2022 mit negativem Basiszins) entfiel die Vorabpauschale. Seit 2023 ist sie wieder spürbar, weil der vom Bundesfinanzministerium festgelegte Basiszins deutlich gestiegen ist.


Die Formel im Detail

Der Rechner setzt § 18 InvStG eins zu eins um:

  1. Basisertrag = Fondsvermögen am 1. Januar × Basiszins × 70 %
  2. Vorabpauschale (vorläufig) = Basisertrag − Ausschüttungen im Jahr
  3. Begrenzung auf den positiven Wertzuwachs des Fonds. In Verlustjahren ist die Vorabpauschale immer 0.
  4. Teilfreistellung abziehen: 30 % bei Aktienfonds (≥ 51 % Aktien), 15 % bei Mischfonds, 60 % bzw. 80 % bei Immobilienfonds, 0 % bei sonstigen Fonds.
  5. Steuer = steuerpflichtiger Betrag × 26,375 % (Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag), ggf. plus Kirchensteuer.

Der noch nicht ausgeschöpfte Sparerpauschbetrag (1.000 € einzeln, 2.000 € zusammen veranlagt) reduziert den steuerpflichtigen Betrag direkt.


Wann wird abgebucht?

Die Vorabpauschale für ein Steuerjahr gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen. Wer Anfang Januar nicht genug Geld auf dem Verrechnungskonto hat, riskiert eine Rücklastschrift. Der Rechner ist deshalb vor allem im Dezember nützlich, um abzuschätzen, wie viel Liquidität fürs neue Jahr bereitliegen muss.


Wird die Steuer doppelt fällig?

Nein. Die bereits versteuerte Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf der Fondsanteile auf den Veräußerungsgewinn angerechnet. Es handelt sich um eine zeitliche Vorverlagerung der Steuer, nicht um eine zusätzliche Belastung.


Hinweis: Vereinfachte Modellrechnung nach § 18 InvStG. Die tatsächliche Vorabpauschale berechnet deine Depotbank anhand der offiziellen Rücknahmepreise. Der Rechner ersetzt keine Steuerberatung. Alle Berechnungen laufen lokal in deinem Browser.

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